Europa ist eine Friedensidee

Zur Geschichte Europas

Univ.-Prof. Anita Ziegerhofer-Prettenthaler


Die Idee europäische Staaten zu vereinen reicht bis an den Anbeginn des 14. Jahrhunderts zurück: Der französische Jurist Pierre Dubois entwickelte einen ersten Plan zur Vereinigung europäischer Staaten – mit dem Ziel, für Europa den „ewigen Frieden“ zu erlangen. Damit war ein Prozess losgetreten worden, an dessen Ende die Realisierung der Vereinigten Staaten von Europa stehen sollte.

Bis 1940 forderten Europa-Visionäre unterschiedlichster Herkunft etwa neben der Einführung europäischer Institutionen, eines europäischen Pass` oder der Europabürgerschaft, zunächst eine Vereinigung europäischer Staaten auf politischem Wege unter Aufrechterhaltung der nationalstaatlichen Souveränität.

Erst die Gräueltaten des Zweiten Weltkrieges, die Verachtung der Menschenrechte, die Vorherrschaft totalitärer Systeme führte zu einem Paradigmenwechsel. Motoren waren die europäischen WiderstandskämpferInnen. Sie forderten ein „Europa von morgen“ auf der Basis von Menschenrechten, Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Abgabe von Souveränität an eine supranationale Organisation.

Diese Forderungen wurden teilweise im Europarat, 1949 gegründet, erfüllt, aber erst mit Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) konnte der erwähnte Paradigmenwechsel in Europa endgültig vollzogen werden: anfangs traten die sechs Gründerstaaten der EGKS (D, FR, I, Benelux) nur im Bereich Kohle und Stahl Souveränität an eine übergeordnete Institution ab, sieben Jahre später, 1957, bereits im gesamten Wirtschaftsbereich (Gründung der EWG); aufgrund weltpolitischer Ereignisse erfolgte die tiefer gehende Integration und damit einhergehend die schrittweise Erweiterung der Gemeinschaft. Am vorläufigen Ende dieser Entwicklung stand der Vertrag von Maastricht aus 1993; durch ihn erhielt die europäische Integration eine weitere Dimension: die einst rein auf Wirtschaft ausgerichtete Europäische Gemeinschaft war zu einer politischen Europäischen Union geworden. Seither ist man bemüht, die Werte der Union noch sichtbarer hervorzuheben. Diese finden sich schließlich im Vertrag von Nizza wieder:

„Die Union beruht auf den Grundsätzen der Freiheit, der Demokratie, der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie der Rechtsstaatlichkeit; diese Grundsätze sind allen Mitgliedstaaten gemeinsam.“

(Art. 6, Abs. 1 EUV, Vertrag von Nizza)