Im Jahr 2002 hat sich die GBW in erster Linie mit der nationalstaatlichen Dimension staatlichen Regelungsbedarfs auseinandergesetzt. Es ging, vor allem um die Frage, welche Aufgaben der (Sozial-)Staat hat, wie er sie organisieren und wie er sie finanzieren soll.
Dabei haben wir festgestellt, dass die zentralen Fragen nach den Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten des Nationalstaates nicht befriedigend beantwortet werden können, wenn die internationalen Zusammenhänge im zusammenwachsenden Europa und in einer globalisierten Welt außer Acht gelassen werden.
Das Jahr 2003 ist geprägt von wichtigen Weichenstellungen in der internationalen Politik.
Seit Dezember 2002 steht der Fahrplan für die Erweiterung der EU. Bis Juni 2003 soll der EU-Konvent Ergebnisse zu einer neuen Verfasstheit Europas liefern. Die Europäische Union steht damit vor Weichenstellungen, die das Gesicht Europas und damit natürlich auch Österreichs entscheidend verändern werden.
Die EU-Politik der letzten Jahre war geprägt vom Versuch einer verstärkten Integration, immer mehr Politikbereiche wurden nach Brüssel verlagert, oder zu mindestens von Brüssel entscheidend mitbestimmt.
Neben der traditionell gemeinsamen Wirtschaftspolitik und der Vereinheitlichung von Standards in vielen Bereichen, waren vor allem das Schengener Abkommen und die damit verbundene Öffnung der Grenzen nach innen bei gleichzeitiger Abschottung nach Außen und erste Schritte in Richtung einer gemeinsamen Migrationspolitik, die Euro- Einführung gekoppelt mit einer gemeinsamen restriktiven Budgetpolitik und erste Weichenstellungen in Richtung einer gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik prägend.
Gerade die restriktive Budgetpolitik hat jedoch in vielen Europäischen Ländern zu schweren Problemen für den Sozialstaat geführt: Neben der Knappheit der Mittel für Sozialausgaben hat die restriktive Budgetpolitik auch in ganz Europa Privatisierungswellen verursacht, die dazu geführt haben, dass immer mehr Bereiche vormals öffentlichen Lebens den Gesetzen des Marktes unterworfen wurden. Gleichzeitig haben die diversen EU- Gipfel und ihre Probleme gezeigt, dass die Entscheidungsfindungen in der EU nicht nur demokratiepolitisch fragwürdig erscheinen, sondern auch von einer zunehmenden Ineffizienz gekennzeichnet sind.
Nationale Wahlen haben in jüngster Zeit in Europa zu einem Rechtsruck geführt. Schwarzblau in Österreich ist mittlerweile keine Ausnahmesituation mehr.
Der Fahrplan der EU-Erweiterung und seine Ratifizierung durch die Europäischen Parlamente wird ein Prüfstein dafür sein, inwieweit Internationalismus und eine offene Gesellschaft auch in konservativ bis rechts regierten Ländern eine Chance haben. Der EU-Konvent und seine Ergebnisse müssen die Weichen dafür stellen, dass die EU auch nach der Erweiterung einerseits funktionsfähig bleibt, anderseits sich in Richtung mehr Demokratie weiterentwickelt.
Die verstärkte Integration der letzten Jahre hat zur Hoffnung Anlass gegeben, dass sich die EU von einem gemeinsamen Wirtschaftsraum langsam aber stetig auch in einen gemeinsamen Sozial- Umwelt- und Kulturraum verwandeln könnte. Die Erweiterung und damit die Vergrößerung der Union um Staaten mit erheblichen sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Problemen darf weder zu einem Europa der Zwei-Klassen-Gesellschaft noch zu einer Rückkehr zur reinen ökonomischen Union führen.
Neben der Notwenigkeit diese internationalen Dimensionen auch in Österreich mit einer breiten Öffentlichkeit zu diskutieren, besteht unser Bildungsauftrag aber auch darin, die Erweiterungsskepsis der ÖsterreicherInnen in manchen Landesteilen und bezüglich bestimmter KandidatInnenländer zu bearbeiten.
Unterstützt von der Propagandamaschinerie der FPÖ ist vor allem die Skepsis gegenüber Tschechien in Österreich groß. Weder Temelin noch die Benes-Dekrete werden durch einen Nichtbeitritt Tschechiens abgeschafft - im Gegenteil ein gemeinsamer Rechtsbestand ist für die Bearbeitung beider Problemfelder von Vorteil.
Österreichs nationalstaatliche Politik ist aber nicht nur ohne den Europäischen Zusammenhang nicht mehr diskutierbar, zunehmend setzen internationale Institutionen und Abkommen der (national-)staatlichen Politik Grenzen, diktieren Bedingungen und entziehen Zuständigkeiten.
Dieser Bereich ist einerseits deshalb nicht unproblematisch, weil sich Entscheidungen auf internationaler Ebene weitgehend direkter demokratischer Kontrolle entziehen und weil andererseits das Wissen über die Konstruktion, die Aufgaben und Inhalte internationaler Institutionen und Abkommen auch in politisch interessierten Kreisen weitgehend gering ist.
Hier schlägt der BV vor, exemplarisch zwei Themenfelder aufzugreifen:
1.) Die Internationale Geldpolitik, die die internationale Wirtschaft entscheidend prägt:
Da dieses Politikfeld im Grünen Projekt bisher wenig Beachtung gefunden hat, wird es vorrangig darum gehen ihre Institutionen und ihr Funktionieren zu durchleuchten. Die wichtigsten Institutionen in diesem Zusammenhang sind die Europäische Zentralbank, der internationale Währungsfond und die Weltbank.
a) Europäische Zentralbank:
So entscheidet etwa die bewusst von allen EU-Institutionen unabhängig gestaltete und damit aber auch einer demokratischen Kontrolle weitgehend entzogene Europäische Zentralbank über die Europäische Geldpolitik. Sie trat in dieser Funktion seit Jänner 1999 an Stelle von 11 nationalen Notenbanken, darunter auch der Österr. Nationalbank. Sie beeinflusst damit maßgeblich das europäische Wirtschaftleben und bestimmt dadurch auch die Spielräume (national-)staatlichen Handelns mit.
Das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) besteht aus der EuropäischenZentralbank (EZB) und den nationalen Zentralbanken (NZBen) aller 15 EU-Mitgliedstaaten. Nach dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft sowie der Satzung der Europäischen Zentralbank ist es das vorrangige Ziel des Eurosystems, die Geldwertstabilität zu gewährleisten. Entscheidungen werden im Eurosystem zentral von den Beschlussorganen der EZB, dem EZB-Rat und dem Direktorium, getroffen. Solange es Mitgliedstaaten gibt, die den Euro noch nicht eingeführt haben, besteht der Erweiterte Rat als drittes Beschlussorgan.
Das Eurosystem ist unabhängig. Die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft sowie die Regierungen der Mitgliedstaaten dürfen nicht versuchen, die Mitglieder der Beschlussorgane der EZB oder der NZBen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu beeinflussen.
Viele Ökonomen sehen Geldpolitik als technokratische Frage. Dabei handelt es sich hier um eine zutiefst poltische Frage, denn mit Geldpolitik wird eine politische Linie bestimmt, etwa zwischen den Parametern Geldwert- und Preisstabilität, Wachstum, Beschäftigung und Inflation. Die Zustimmung zu diesen spezifischen politischen Schwerpunktsetzungen kann sich mit der Zeit ändern. Ein Umstand der eindeutig für einen hohen Grad an demokratischer Legitimation spricht. Der politisch-ökonomische Diskurs wird seit den 80er Jahren durch den Neoliberalismus dominiert und entsprechend dieser politischen Vorgabe verfolgt die EU im Konzert mit anderen supranationalen ökonomischen Akteuren eine tendenziell monetaristisch ausgelegte Geldpolitik, deren Schwerpunkte die Inflationsbekämpfung und Geldwertstabilität sind während etwa beschäftigungsrelevante Ziele nur nachrangig in die geldpolitischen Entscheidungen Eingang finden.
Diese Entscheidungen im Rahmen der EZB sind einer demokratischen Legitimierung enthoben, während beispielsweise die US-amerikanische "Federal Reserve" dem Kongress direkt verantwortlich ist und eine vergleichbare Verantwortlichkeit bei der EZB vollkommen fehlt. Die Zinspolitik beispielsweise ist in den USA sehr wohl Gegenstand politischer Auseinandersetzungen während in Europa die Verdikte der EZB als sakrosankt gelten. Daß dabei die derzeit in Europa im Sinne einer einseitigen Orientierung auf die Geldwertstabilität betriebene Hochzinspolitik quasi als Spekulations-Subvention wirkt, sei in diesem Zusammenhang nur am Rande erwähnt.
b) Weltbank und Währungsfond:
Der Internationale Währungsfonds (IWF; International Monetary Fund) wurde auf der "Währungs- und Finanzkonferenz" von Bretton Woods, New Hampshire (USA), im Juli 1944 zusammen mit der Weltbank geschaffen. Ihr Ziel war es, durch die Schaffung eines neuen internationalen Währungssystems die aggressive Wechselkurspolitik der 30er Jahre und die Handelskonflikte der Zwischenkriegszeit zukünftig auszuschalten.
Andere ursprüngliche Zielsetzungen, nämlich für eine soziale Entwicklung in ihren Mitgliedsländern zu sorgen, erfüllen diese Institutionen nach Meinung ihrer KritikerInnen schon lange nicht mehr. Vielmehr wird durch restriktive, monetaristische Auflagen bei der Kreditvergabe - aus einem Pool von 210 Milliarden US-Dollar, die alle Mitgliedsländer dem IWF anteilig zur Verfügung gestellt haben - die Schere zwischen Arm und Reich vergrößert.
Die bedeutendste Kreditform des IWF sind die Beistandskredite. Ihre Vergabe ist an rigorose Auflagen gebunden, die den Kreditnehmer zu Einsparungen im öffentlichen Sektor zwingen. Das zieht vielfach negative binnenwirtschaftliche Folgen und soziales Elend nach sich. Denn der verschuldete Staat spart vorwiegend zunächst an Bildungs- und Sozialprogrammen und an Subventionen für Grundnahrungsmittel.
Beim IWF, der die Einhaltung des Bretton Woods Abkommens (Währungsparitäten) kontrollieren und bei Zahlungsbilanzproblemen der Mitgliedstaaten eingreifen sollte, haben die USA ein Veto-Recht.
2.) Das GATS-Abkommen mit seinen möglichen Folgen für öffentliche Einrichtungen und Leistungen:
Ein weiteres wichtiges Thema der internationalen Politik mit möglicherweise weitreichenden Folgen für Österreich ist die Diskussion um das von der WTO angestrebte GATS - Abkommen (General Agreement on Trade in Services).
Die WTO ist aus dem GATT und später der Uruguay Runde hervorgegangen. Ziel des GATT (General Agreement on Tariffs and Trade, Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen) war es, die Zölle, Quoten und andere Handelshemmnisse zu beseitigen. Die auf das GATT folgende Uruguay Runde sollte das GATT weiterführen und neue Sektoren und Bereiche für den Welthandel erschließen (z. B. Dienstleistungen und geistige Eigentumsrechte). Aus der Uruguay Runde ging schließlich die WTO hervor, die sich als "internationaler Rahmen für ein multilaterales Handelssystem" sieht.
Bis 2005 soll der Verhandlungsmarathon für die nächste Liberalisierungsrunde des Welthandels endgültig abgeschlossen sein. Das Scheitern der Ministerkonferenz 1999 in Seattle stürzte die WTO in die Krise. Innere Widerstände der Entwicklungsländer gegen das Freihandelsregime des "Nordens" und die vehementen Proteste von Globalisierungs- kritikerInnen führten zum Abbruch der Verhandlungen.
Der mit zweijähriger Verspätung erfolgte Startschuss für die "Milleniumsrunde" soll marktgerecht Bewegung in bisher geschützte Sektoren bringen. Bereits im Rahmen der "Uruguayrunde"1994 wurde das "General Agreement on Trade in Services" (GATS) ins Leben gerufen, um den Unternehmensinteressen im boomenden Dienstleistungsbereich zu entsprechen. Beschlossen wurde es am 1.1. 1995 von der WTO. Seit Anfang des Jahres 2000 laufen die Verhandlungen zur Weiterentwicklung des GATS. Angesichts der Brisanz des Abkommens sind diese bisher jedoch nur schleppend vorangeschritten. Ziel ist es, die Zurückhaltung vieler WTO Mitgliedsstaaten bei der Ausweitung des Marktzugangs für ausländische Investoren abzubauen.
Breit ist die Palette der Sektoren, die in laufenden Verhandlungen immer weiter für private Anbieter geöffnet werden sollen. Die Vormachtstellung der öffentlichen Hand in Bereichen, die grundlegendste soziale Bedürfnisse abdecken, soll mit dem GATS zurückgedrängt werden. Konkret betrifft das GATS 12 Sektoren, die wiederum in etwa 155 Kategorien unterteilt sind. Dazu zählen u.a. Gesundheits-, Wasser- und Energieversorgung, Bildung, soziale Dienstleistungen und öffentlicher Nahverkehr. Im Prinzip erfasst das GATS sämtliche Dienstleistungen, ausgeschlossen sind nur solche, die "in Ausübung hoheitlicher Gewalt" erbracht werden (Militär, Zentralbank) Da grundsätzlich kein Sektor von den Verhandlungen ausgeschlossen ist, besteht die Gefahr, dass die oben genanten öffentlichen Leistungen der Daseinsvorsorge für ausländische Anbieter geöffnet werden und damit unter Privatisierungsdruck geraten.
Dabei steckt in diesen potentiellen Märkten eine Menge Geld: So wird der weltweite Wassermarkt auf rund 800 Mrd. USD (Schätzung Weltbank), der Bildungsmarkt auf rund 2200 Mrd. USD (Unternehmensberatung Merrill Lynch) geschätzt. Dazu kommen noch so riesige Sektoren wie Gesundheit oder jetzt auch in Österreich wieder aktuell die Altersvorsorge (Pensionsversicherung) die sich vor allem in Europa noch zu einem großen Teil in öffentlicher Hand befinden und für internationale wachstumsorientierte Konzerne sehr verlockend sind.
Der gesellschaftlichen Tragweite des GATS stehen Verhandlungen abseits der Öffentlichkeit und parlamentarischer Kontrolle gegenüber. Die Verhandlungen im Rahmen der WTO finden hinter verschlossenen Türen, in exklusiven Zirkeln, jenseits parlamentarischer Kontrolle und in enger Kooperation mit den Dienstleistungsunternehmen statt, weshalb die Verhandlungen weder transparent noch die Aushandlungsprozesse nachvollziehbar sind. Die begünstigte Berücksichtigung von Wirtschaftsinteressen im Verhandlungsverlauf und die nicht vorhandenen Kontrollmöglichkeiten nationaler Parlamente und auch das Europäischen Parlaments bilden die wesentlichsten Eckpfeiler mangelnder demokratischer Strukturen im Meinungsbildungsprozess.
Da das GATS die Spielregeln für den internationalen Handel mit Dienstleistungen festlegt, berührt es mit dem Regulierungsrecht das Herzstück der Volkswirtschaft eines Landes. Zwar gewährleistet das GATS den Nationalstaaten grundsätzlich das Recht, die Erbringung von Dienstleistungen nach ihren politischen Zielen zur regulieren und neue Regeln einzuführen. Diese Möglichkeit scheint aber schwer umsetzbar, da die Verabschiedung neuer Maßnahmen auf nationalstaatlicher Ebene, die über den Rahmen des GATS hinaus gehen, der Zustimmung der anderen Vertragsländer bedarf. Außerdem erlaubt das GATS Regulierungen nur unter der Bedingung, dass die vorgenommene Regulierung dem GATS nicht widerspricht.
Seit dem Scheitern des multilateralen Investitionsabkommen (MAI) im Jahre 1998 hat es keine vergleichbare Bedrohung demokratischer Entscheidungsmöglichkeiten gegeben. Ziel war es damals, im Interesse ausländischer Investoren weitreichende internationale Verpflichtungen für Staaten zu schaffen, um die Sicherheit ausländischer Investitionen zu erhöhen. Als Frankreich jedoch - u.a. auch durch den innenpolitischen Druck, den eine konsequente Anti-MAI Kampagne verschiedenster NGOs erzeugte - die Verhandlungen verließ, war das MAI ad acta gelegt. Auch wenn das Vertragswerk des GATS weniger offensiv aufgebaut ist, sind Parallelen unverkennbar. Bis zur "midterm" WTO-Ministerkonferenz 2003 in Mexiko sollen die wesentlichen Weichenstellungen gesetzt werden.
Die politische Brisanz der GATS-Verhandlungen liegt vor allem darin, dass bedeutende Hemmnisse für den internationalen Handel mit Dienstleistungen nicht - wie bei Waren - in Maßnahem der Zollpolitik, sondern in innerstaatlichen Regelungen bestehen. Mit dem GATS wurde eine multilaterale Verhandlungsinstanz geschaffen, welche die Entwicklung international verbindlicher Disziplinen für die staatliche Gesetzgebung die Regulierung sämtlicher Dienstleistungsmärkte zum Zweck hat. Diese Disziplinen erstrecken sich auf Gesetze, Verordnungen, Verwaltungsrichtlinien, Normen und Standards sowohl auf der nationalen als auch auf der regionalen und kommunalen Ebene. Damit greift das GATS weit in die Innenpolitik der WTO-Mitglieder ein und berührt nicht selten zentrale und sensible Bereiche staatlicher Regelungshoheit.
Dieses Thema, dass zentrale Kernbereiche des Sozialstaats betrifft, wird unter fast vollkommenem Ausschluss der breiten Öffentlichkeit behandelt. Hier gilt es - ähnlich wie bei MAI - einerseits eine Grüne Position zu entwickeln, andererseits den öffentlichen Diskurs zu unterstützen.
Daniela Graf, Obfrau der Grünen Bildungswerkstatt
Beschlossen auf der Generalversammlung im Jänner 2003