2004: "die rolle des staates - der österreich-konvent"


Verfassungsreformdiskussion und Österreich-Konvent

Spät aber doch hat die österreichische Bundesregierung die Notwendigkeit erkannt, die österreichische Verfassung, aber auch das Modell des österreichischen Föderalismus und das Verwaltungshandeln einer umfassenden Überprüfung und Modernisierung zu unterziehen. Die GBW hat im Rahmen der Sommerakademie Vorarlberg im Jahr 2001 bereits auf die Notwendigkeit einer solchen Verfassungsdiskussion hingewiesen.

Das „Arbeitspapier betreffend den österreichischen Konvent zur Staatsreform“ (Stand 29.4.2003) ließ jedoch vermuten, dass die Motive der schwarz-blauen Bundesregierung nicht so sehr in dem Bestreben liegen, das Flickwerk der österreichischen Verfassung in Richtung eines modernen Staatsgrundgesetzes umzugestalten, oder den österreichischen Föderalismus in Richtung mehr Partizipation umzubauen, oder bürgerInnennahes transparentes Verwaltungshandeln zu fördern, sondern eher dem rigorosen Sparkurs und der Zurückdrängung staatlichen Handelns ein neues Betätigungsfeld zu verschaffen. Allzu oft fanden sich in dem Papier die Worte „Effizienz“, „Straffung“ etc.

Wozu überhaupt ein Konvent?

Konvent nennt man seit der Französischen Revolution eine verfassungsgebende Versammlung, die die grundlegenden ersten Schritte setzt, wenn es noch keine Verfassung gibt. – In dieser Tradition ist auch der EU-Konvent zu sehen.

Österreich hat eine Verfassung und einen gewählten Nationalrat, der für diese Verfassung zuständig ist. Demzufolge haben die Grünen, obwohl sie von der Notwendigkeit einer umfassenden Verfassungsdiskussion überzeugt sind, die Einrichtung des Österreich- Konvents kritisiert und stattdessen eine parlamentarische Enquete-Kommission vorgeschlagen.

Da sich die Grünen mit diesem Vorschlag aber nicht durchgesetzt haben, haben sie beschlossen sich aktiv am Konventgeschehen zu beteiligen, um möglichst viele ihrer Vorstellungen über die österreichische Verfassung durchzusetzen und um zu verhindern, dass andere Parteien – im Sinne oben erwähnter Befürchtungen – den Verfassungsprozess zur Aushöhlung staatlicher Grundsätze missbrauchen.

Was bisher geschah

Die Grünen haben vier VertreterInnen in den Konvent entsandt (Eva Glawischnig, Terezija Stoisits, Eva Lichtenberger und Madeleine Petrovic) und sind mit Eva Glawischnig auch im Konventpräsidium vertreten. Es wurden 10 Ausschüsse eingerichtet:

1. Staatsaufgaben und Staatsziele

Umfassende Analyse der Staatsaufgaben und der Frage staatlicher Kernaufgaben. Frage eines umfassenden Kataloges von Staatszielen in der Bundesverfassung.

2. Legistische Strukturfragen

Juristische Vorgangsweise im Zusammenhang mit der Inkorporierung von Verfassungsgesetzen und Verfassungsbestimmungen in die neue Bundesverfassung (einschließlich der Vorgangsweise zur Vermeidung der zahlreichen nur in der österreichischen Verfassungspraxis bekannten „Verfassungsbestimmungen“ zur Verfassungsdurchbrechung); anschließend Klärung der Frage des juristischen Schicksals jener Verfassungsgesetze und Verfassungsbestimmungen, die nicht in die neue Bundesverfassung inkorporiert werden, sowie jener Bestimmungen des geltenden Bundes-Verfassungsgesetzes (z.B. solcher operationalen Inhalts), die nicht in die neue Bundesverfassung übernommen werden.

3. Staatliche Institutionen

Aufbau des Staates (Bund, Länder, Gemeinden, Selbstverwaltung), Wahlen, Verfassungsautonomie, Verhältnis zwischen Gesetzgebung und Vollziehung unter dem Gesichtspunkt des Legalitätsprinzips sowie der EU-Rechtssetzung.

4. Grundrechtskatalog

Erarbeitung eines Grundrechtekataloges (Grundrechte, Bürgerinnen- und Bürgerrechte, Persönlichkeitsschutz) unter Bedachtnahme aller einschlägigen nationalen, internationalen und europäischen Regelungen.

5. Aufgabenverteilung zwischen Bund, Ländern und Gemeinde

Schaffung eines klaren, nach abgerundeten Leistungs- und Verantwortungsbereichen gegliederten Kataloges von Gesetzgebungskompetenzen unter Berücksichtigung der Rechtslage der Europäischen Union.

6. Reform der Verwaltung

Vollzugskompetenzen und Struktur der Organe der Verwaltung in Bund, Ländern und Gemeinden, insbesondere auch unter dem Gesichtspunkt des effizienten Mitteleinsatzes, der Transparenz, der Bürgerinnen- und Bürgernähe (insb. Partizipation) sowie der Entwicklung des E-Government (Strukturen und Ressourcen einschließlich Personal).

7. Strukturen besonderer Verwaltungseinrichtungen

Regulatoren und sonstige unabhängige Behörden (excl. UVS, UBAS und Art. 133 Z 4 B-VG Behörden), Selbstverwaltung (excl. Gemeinden), ausgegliederte Rechtsträger und sonstige Privatwirtschaftsverwaltung

8. Demokratische Kontrollen

Einrichtungen einer effizienten und effektiven Kontrolle im Bereich von Bund, Ländern und Gemeinden:

  • Rechte der Parlamente einschließlich der Minderheitsrechte (z.B.: Untersuchungsausschüsse),
  • Rechnungshöfe und Volksanwaltschaften,
  • Frage der Amtsverschwiegenheit,
  • Instrumente der direkten Demokratie.
9. Rechtsschutz, Gerichtsbarkeit

Einrichtung eines effizienten und effektiven Rechtsschutzes unter dem Gesichtspunkt bürgerinnen- und bürgernaher Entscheidungen:

  • Ordentliche Gerichtsbarkeit,
  • Gerichtshöfe öffentlichen Rechts,
  • Verwaltungsgerichtsbarkeit in den Ländern
  • Sondersenate
10. Finanzverfassung

Reform der Finanzverfassung, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Zusammenführung von Einnahmen- und Ausgabenverantwortung und eines bedarfsgerechten Finanzausgleichs.

Von Ende Juni 2003 weg bis Ende 2004 – also 18 Monate lang – sollen jene Themen diskutiert werden, die die Grundlage staatlichen Handelns bilden und diese Diskussion soll in einer neuen österreichischen Bundesverfassung münden. – Also – so der Konvent sich als arbeitsfähig erweist und eine entsprechend breite Mehrheitsbildung möglich ist – können die Ergebnisse dieser Diskussion für die Zukunft der österreichischen Demokratie von umfassender Bedeutung sein.

Die Ausschüsse tagen bereits intensiv und sollen bis Februar an das Präsidium konkrete Vorschläge abgeliefert haben. Nach den bisherigen Erfahrungen läuft die Arbeit in den Ausschüssen, je nach Vorsitz und Besetzung sehr unterschiedlich.

Eine inhaltliche Diskussion der Konventthemen bei den Grünen und darüber hinaus ist mit intensiver Mitarbeit der GBW bereits im Gange.

Neben 3 inhaltlichen Workshops haben wir uns an der Organisation eines bundesweiten Treffens der Konvent-Verantwortlichen der Grünen beteiligt.

Warum beschäftigt sich die GBW mit dem Thema „Österreich-Konvent“?

In den Themen des Österreich-Konvents kristallisiert sich praktisch all das, was wir in den letzten Jahren unter dem Motto „Die Rolle des Staates“ diskutiert haben. Teilweise können wir also bereits auf Ergebnissen aufbauen, teilweise handelt es sich um Bereiche, um die wir uns bisher noch zu wenig bemüht haben. (z.B. Föderalismus)

Eine Schwerpunktdiskussion in der GBW soll

  1. die Meinungsbildung bei den Grünen zu den Themen des Konvents durch Expertise und Diskussionsräume unterstützen
  2. eine breite Öffentlichkeit durch Information und Diskussion am Meinungsbildungsprozess über die Themen des Konvents beteiligen
Wie wollen wir uns dem Thema annähern?

Gemäß unsrer Aufgabe als Bildungseinrichtung geht es nicht in erster Linie darum, den jeweils tagespolitisch aktuellen Stand der Diskussion im Konvent zu kommentieren, sondern wir wollen die Themen grundsätzlich angehen.

Wir benützen die Gelegenheit, die bei uns schon längst begonnene Diskussion um die Grundlagen des österreichischen Staates in einem vereinten Europa weiterzuführen.

 
Zum Thema:

Das Buch zur Sommerakademie 2004 "Projekt Österreich" von Daniela Graf/Franz Breiner. Erschienen im Czernin Verlag. Mehr dazu...