Projektanträge
Merkblatt für die Einreichung von Ansuchen, Kooperations- und Dienstleistungsangebote an die Grüne Bildungswerkstatt.
Wenn Sie bei uns einen Projektantrag stellen wollen, ist Folgendes zu beachten:
Die Grüne Bildungswerkstatt versteht sich nicht als Subventionsgeberin und ist aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen1 (§4(3) Bundesgesetz über die Förderung politischer Bildungsarbeit und Publizistik) dazu auch nicht berechtigt. D. h. wir vergeben keine Mittel, die in den Bereich des klassischen Sponsoring oder der Subvention fallen. Wir kooperieren gerne mit Organisationen und PartnerInnen, deren Vorstellungen von Bildung und insbesondere von politischer Bildung sich mit unseren Ideen (Leitbild) treffen.
Jeder Antrag muss folgende Punkte beinhalten:
1. Titel des Projektes, Ansprechperson
2. Kurzbeschreibung
a. Inhalt des Projektes:
allgemeine Thematik, konkrete Fragestellungen, erhoffte Erkenntnisse
b. Ziel des Projektes:
Was motiviert uns, dieses Projekt durchzuführen?
Was soll das Projekt bewirken?
c. AkteurInnen/ ReferentInnen:
Organisation, Leitung, Moderation etc.
Wer ist angefragt, wer hat bereits zugesagt
3. Gewünschter Kooperationsbeitrag
a. Fachlich und/oder inhaltlich
b. Organisatorisch
c. Finanziell (Beitrag angeben)
4. Zeitlicher Rahmen
a. Zeitraum/Termin des Projektes
b. bis wann ist die Entscheidung notwendig (siehe Antragsfristen)
5. Zielgruppen und Bewerbung
a. Wer soll angesprochen werden?
b. Wie und in welchen Medien ist die Bewerbung geplant
6. Finanzierungsplan - Gesamtbudget (Einnahmen – Ausgaben)
a. Welche Kosten fallen an, wer finanziert was?
b. Welche Kostenbeiträge sind gesichert, wo stehen Zusagen noch aus?
Buchprojekte/Publikationen: Da wir einen eigenen Verlag betreiben – den PLANET-Verlag – gilt generell für alle Buchprojekte: Sofern sie den genannten Kriterien entsprechen, ist eine Herausgabe im PLANET-Verlag zu diskutieren. Buchprojekte anderer Verlage fördern wir daher nur noch durch Buchpräsentationen.
Projektanträge bitte per Mail anbildungswerkstatt.kaernten(at)gruene.at senden.
Selbstverständlich steht Ihnen das Büro der Grünen Bildungswerkstatt Kärnten für Fragen zur Antragstellung gerne zur Verfügung (Kontakt). Je früher ein Antrag bei uns einlangt, desto eher können wir Ihnen helfen, offene Punkte zu beantworten.
Beilagen zum Antrag können als zusätzliches Attachement mitgeschickt werden. Eine Entscheidung über Projektanträge erfolgt in der jeweils nächsten Vorstandssitzung.
Kooperationen unterliegen ohne Ausnahme folgendem Ablauf bzw. Verpflichtungen:
- Antragstellung mittels Antragsformular
- Rücksendung des Informationsblattes und der darauf folgenden Vereinbarung (wird per Mail geschickt)
- Auf allen Einladungen muss die GBW mit Logo und Text genannt sein (Logo der GBW)
- Die Überweisung erfolgt, sobald Projektdokumentation (Einladungen - auch per Mail -, Plakate, Fotos, Tondokumente, Projektmappen, etc.) und Projektbericht im Büro der GBW Kärnten, Bahnhofstraße 34, 9020 Klagenfurt vorliegen. Rechnungen können nur bezahlt werden, wenn sie auf die GBW ausgestellt und mit Originalunterschrift versehen sind.
- Jedes Projekt soll auf der Website der GBW dokumentiert werden; der entsprechende Text soll 3000 Zeichen nicht überschreiten und ist vom Kooperationspartner bereitzustellen.
Dokumentation und Abrechnung
Dokumentation
Die KooperationspartnerInnen müssen der GBW einen Abschlussbericht vorlegen, der folgende Kriterien erfüllen muss:
1. alle relevanten Daten sind vorhanden (Infoblatt, Vereinbarung)
2. Projektdokumentation mit Beschreibung und Beurteilung des Projektes
- bei öffentlichen Veranstaltungen: Anzahl der TeilnehmerInnen
- bei Workshops/Arbeitskreisen etc: Liste der TeilnehmerInnen
- bei Veranstaltungen und Workshops: Übermittlung von zwei Belegexemplaren (z.B. Folder, Zeitschriften in denen das Projekt / die Veranstaltung angekündigt wurden, Präsentationsunterlagen, Mail-Aussendungen, etc.)
- bei Publikationen: Angabe der Auflage (bei Druckexemplaren) und Übermittlung von zwei Belegexemplaren
3. Artikel für die Webseite der GBW
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Abrechnung
Für die Abrechnung wird eine Rechung gestellt, der Folgendes beigelegt werden muss:
- Aufstellung der Gesamtkosten (Einnahme/Ausgaben)
- Belege (im Regelfall in Kopie) mit einer Gesamtsumme, die mindestens so hoch ist, wie der Kostenbeitrag der Grünen Bildungswerkstatt
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Rechnungen können nur bezahlt werden, wenn sie bis spätestens 15. Dezember des Antragsjahres gestellt werden. Eine Verlängerung des Anspruchs benötigt die Genehmigung des GBW Landesvorstandes.
Der Vorstand der Grünen Bildungswerkstatt Kärnten
http://kaernten.gbw.at/index.php?id=2081#
gesetzliche Grundlage
Die Grüne Bildungswerkstatt (GBW und alle ihre Zweigvereine haben bei ihren Tätigkeiten das folgende Gesetz zu beachten:
Bundesgesetz über die Förderung politischer Bildungsarbeit und Publizistik
§4(3) Die gesamte Tätigkeit der Rechtsträger muss unmittelbar erfolgen, d.h. die Förderungsmittel müssen von diesen selbst verwendet werden. Dies bedeutet, dass die Förderungsmittel für eigene Projekte verwendet werden bzw. dass Projekte gemeinsam mit Dritten dann durchgeführt werden können, wenn entweder eine Kostenteilung nachvollziehbar vereinbart und abgerechnet wird oder die Beiziehung eines Kooperationspartners nachweislich der Qualität des jeweiligen Projekts dient, z.B. hinsichtlich der effizienteren oder kostengünstigeren Organisation, des eingebrachten Know-hows oder des Zugangs zu bestimmten Zielgruppen. Dies gilt insbesondere auch für die Kooperation mit lokalen Partnern bei internationalen Projekten im Ausland. Der spezifische Nutzen, der aus der Beiziehung von Kooperationspartnern ohne Kostenteilung erwächst, ist von den Rechtsträgern gesondert zu dokumentieren. Die Federführung bei derartigen Projekten hat in jedem Fall bei den Rechtsträgern zu liegen.“