Allgemeines
Die Bildungsreisen und Exkursionen sind Bildungsveranstaltungen, die im Rahmen des gesetzlichen Bildungsauftrages für Mitglieder und Interessierte organisiert werden. Der Teilnahmebeitrag deckt nur einen Teil der entstehenden Kosten ab. Nichtmitglieder unterwerfen sich für die Dauer dieser Reise den Satzungen der Grünen Bildungswerkstatt Oberösterreich.
Anmeldung
Eine schriftliche oder telefonische Anmeldung ist verbindlich, wenn diese von uns bestätigt wird. Bei Tagesfahrten ist die Gesamtgebühr zu entrichten, bei mehrtägigen Fahrten ist eine Anzahlung zu leisten (10 Tage ab Erhalt der Bestätigung und Bankverbindung). Wird die Anzahlung nicht fristgerecht geleistet, ist die GBW OÖ berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Mit der verbindlichen Anmeldung entsteht kein Reisevertrag im Sinne des Konsumentenrechts. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Bei mehrtägigen Veranstaltungen wird empfohlen, entsprechende Versicherungen abzuschließen.
Reisekosten
Die Reisekosten können im Falle von Tarif- und Preiserhöhungen, bei nicht erreichter MindestteilnehmerInnenzahl und Änderungen von Wechselkursen bis zum 20. Tag vor dem Abreisetermin angepasst werden. Sind die Reisekosten von der Anzahl der TeilnehmerInnen abhängig, so ist dafür die Anzahl der verbindlich angemeldeten TeilnehmerInnen am Tage des Anmeldeschlusses maßgeblich.
Solltest Du dich für ein Zweibettzimmer angemeldet haben und es kann bis zum Anmeldeschluss keinE PartnerIn gefunden werden, kann eine Teilnahme nur auf Einzelzimmerbasis erfolgen.
Reiseprogramm
Änderungen der Fahrtroute und von Programmpunkten sind bei allen Bildungsreisen und Exkursionen aus organisatorischen Gründen vorbehalten.
Absage
Wenn eine ausgeschriebene MindestteilnehmerInnenzahl zum Tag des Anmeldeschlusses nicht erreicht wird, wird die Bildungsreise bzw. Exkursion von der GBW OÖ abgesagt. Es ist daher wichtig, dass du bei der Anmeldung deine genaue Adresse bzw. Telefonnummer angibst.
Rücktritt
- wenn eine Erhöhung des Unkostenbeitrages um mehr als 10% eintritt
- wenn zeitgerecht (bis zum Anmeldeschluss) einE andereR TeilnehmerIn als Ersatz nominiert wird. In diesem Fall sind der GBW OÖ Unkosten, wie z.B. Einzelzimmerzuschläge, die durch den Personenwechsel entstanden sind, zu ersetzen. Dafür haften ÜberträgerIn und ErwerberIn solidarisch.
- bei Rücktritt vor Anmeldeschluss