Von?Max Gusenbauer
Was tut man mit einem Gesetz, mit dem man nicht zufrieden ist? – man versucht es zu ändern. Genau das wollen die Grünen beim neuen OÖ. Natur- und Landschaftsschutzgesetz und werden noch vor der Sommerpause einen Abänderungsantrag einbringen. Es ist ein bemerkenswerter Schritt. Erstens weil das Gesetz erst im März beschlossen worden ist, zweitens weil es ein an sich gelungenes Gesetz ist – bis auf einen ganz gravierenden Makel. Einen Makel, auf den die Grünen während der gesamten, sehr intensiven Debatte im Vorfeld des Landtagsbeschlusses eindringlich hingewiesen haben und auf dem jedoch ÖVP und FPÖ ebenso intensiv beharrt haben.
Welcher Makel ?
Die Schutzfunktion des OÖ. Umweltanwalts wird massiv geschwächt. Denn Beschwerden gegen Bescheide haben künftig keine aufschiebende Wirkung mehr. Das heißt, dass trotz einer berechtigten Anfechtung des erstinstanzlichen Bescheides zu einem Projekt künftig mit den Bauarbeiten legal sofort begonnen werden darf. „Bis die Entscheidung vorliegt, können ökologisch wertvolle Lebensräume unwiederbringlich zerstört sein. Das war und ist für uns nicht zu akzeptieren, und darum muss es hier unbedingt eine Änderung geben“, betont die Grüne Landessprecherin und Grüne Naturschutzsprecherin LAbg. Maria Buchmayr.
Welche Änderung? Es geht den Grünen nun darum, diese folgenreiche Bestimmung zumindest abzufedern. Sie wollen mit einem Zusatzpunkt im Gesetz festlegen, dass mit dem Baubeginn so lange gewartet wird, bis die Frist für den Antrag auf aufschiebende Wirkung verstrichen ist oder eine Entscheidung darüber gefällt wurde. „Damit verliert der Projektwerber nicht viel Zeit, aber die Gefahr einer nachhaltigen Umweltzerstörung wird vermindert“, betont Buchmayr. Mit dieser Änderung wird die Schutzfunktion des Umweltanwalts nicht gänzlich wiederhergestellt, aber eine eklatante Rechtslücke geschlossen. „Es ist aus unserer Sicht zwar nicht das Optimum. Aber es ist eine wichtige Vorkehrung, um Schaden von der Natur abzuwenden. Wir Grünen sehen uns der Umwelt verpflichtet, das ist unumstößlicher Grundsatz der Grünen auch in dieser Causa“.