Das Parlament übt eine wichtige Kontrollfunktion gegenüber dem Europäischen Rat und der Kommission aus. Diese müssen unter anderem regelmäßig Tätigkeitsberichte an das EP liefern. Eine weitere zentrale Aufgabe des Parlaments ist die Wahl des Kommissionspräsidenten. Diese erfolgt auf Vorschlag des Europäischen Rats, welcher wiederum bei seiner Entscheidung das Ergebnis der Europa-Wahl zu berücksichtigen hat. Ebenfalls müssen die Kommissionsmitglieder nach einem Hearing von den Abgeordneten bestätigt werden. Einzelne Mitglieder können dabei vom EP nicht abgelehnt werden, sondern nur die gesamte Kommission.
Letztlich hat das Parlament auch eine bedeutende Rolle beim Gesetzgebungsprozess – sprich der Erlass von Richtlinien, Verordnungen und Entscheidungen. Während das Initiativrecht bei der Kommission liegt, sind in Folge EP und Rat gleichberechtigte Partner im Gesetzgebungsverfahren. Damit am Ende ein gemeinsamer Entwurf zustande kommt, verhandeln Parlament, Kommission und Rat in so genannten informellen Trilogen ihre jeweiligen Positionen zu einem Gesetzesentwurf.
Ähnlich läuft auch das Verfahren für das Europäische Budget, wo ebenfalls Parlament und Rat über den Entwurf der Kommission beraten und über Änderungen verhandeln bis alle Seiten mit dem Ergebnis zufrieden sind.