Die Europäische Union (EU) bemüht sich, die biologische Vielfalt durch Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen auf dem Gebiet der Mitgliedstaaten aufrechtzuerhalten. Hierfür wurde unter der Bezeichnung „Natura 2000" ein ökologisches Netz besonderer Schutzgebieten geschaffen. Der Zusammenhalt dieses Netzes soll durch andere Aktivitäten in den Bereichen Kontrolle und Überwachung, Wiederansiedlung einheimischer Arten, Ansiedlung nicht heimischer Arten sowie Forschung und Bildung verstärkt werden.
Da seitens Österreich noch nicht alle möglichen Natura 2000 Gebiete genannt wurden, hat die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Welche Konsequenzen kann das für Tirol haben?